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SONOLUCA Software Lizenzvertrag SONOLUCA GbR, Gutleutstr. 294, 60327 Frankfurt am Main, Deutschland Lesen Sie nachfolgende Lizenzbedingungen aufmerksam und sorgfältig durch, bevor Sie die Software auf Ihrem Computer einsetzen. Durch Verwendung der Software bzw. durch Öffnen der Softwareverpackung erklären Sie Ihr ausdrückliches Einverständnis mit den nachstehenden Lizenzbestimmungen. Für den Fall, dass Sie mit diesen Lizenzbedingungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Software nicht verwenden. Die Software wird nicht verkauft, sondern lizenziert zum Zwecke der Nutzung. Eigentum erhalten Sie nur am Speichermedium (Diskette oder CD) sowie den sonstigen zugehörigen Schriftdokumenten 1. Einräumung einer Lizenz
2. Urheberrecht Die Software ist urheberrechtlich geschützt, die aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen der Firma SONOLUCA zu. Die Software enthält urheberrechtlich geschütztes Material sowie Betriebsgeheimnisse, zu deren Wahrung Sie sich verpflichten. Es ist verboten, die Software zu dekompilieren, rückassemblieren oder auf andere Weise in allgemein lesbare Form umzuwandeln, sowie die Software oder Teile der Software und hieraus abgeleitete Produkte zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verleihen oder herzustellen. Das Urheberrecht umfasst insbesondere den Programmcode, die Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Struktur und Organisation der Programmdateien, den Programmnamen, Logos und andere Darstellungsformen innerhalb der Software. Jede nicht ausdrücklich genehmigte Vervielfältigung, Nutzung, Weitergabe, Änderung oder Wiedergabe des Inhaltes der Software ist untersagt. Die zur Software gehörenden Schriftstücke sind urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, Änderung oder Weitergabe des Schriftmaterials ist verboten und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt. 3. Dauer der Lizenz Die Einräumung der Lizenz erfolgt zeitlich unbefristet. Die Lizenz verliert automatisch ihre Wirksamkeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn Sie gegen irgendeine Bestimmung dieses Vertrages verstoßen. Im Falle der Beendigung sind Sie verpflichtet, die Software sowie alle Kopien der Software zu vernichten. Sie können den Lizenzvertrag jederzeit dadurch beenden, dass Sie die Software einschließlich aller Kopien vernichten. 4. Gewährleistung und Haftung SONOLUCA gewährleistet die Brauchbarkeit des Programms nach Maßgabe der von ihr herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Käufer gültigen Programmbeschreibung. Keine Gewährleistung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Käufers geeignet ist und mit beim Käufer vorhandener Software zusammenarbeitet. Die Gewährleistungsfrist beträgt beim Kauf eines Verbrauchers zwei Jahre, sonst ein Jahr. Angaben im Handbuch und/oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten der Software beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere, weil die Software ständiger Anpassung unterliegt und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können. SONOLUCA haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn eine zurechenbare Pflichtverletzung ihrerseits auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit die zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt ist, ist die Schadensersatzhaftung seitens SONOLUCA auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere haftet SONOLUCA nicht für einen Datenverlust, Schäden an Datenträgern oder anderen Programmen, Betriebsunterbrechungen, u.ä. 5. Beschränkungen DIE SOFTWARE IST NICHT VORGESEHEN ZUM EINSATZ BEI ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEM BETRIEB VON KERN-KRAFTANLAGEN, FLUGZEUGEN, KOMMUNIKATIONSSYS-TEMEN, DER FLUGBERWACHUNG ODER ÄHNLICHEN SYSTEMEN, IN DENEN EIN FEHLER IN DER SOFTWARE ZU TODESFÄLLEN, KÖRPERVERLETZUNGEN ODER SCHWERWIEGENDEN SACH- UND UMWELTSCHÄDEN FÜHREN KANN. 6. Sonstiges
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