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SONOLUCA Software Lizenzvertrag

SONOLUCA GbR, Gutleutstr. 294, 60327 Frankfurt am Main, Deutschland

Lesen Sie nachfolgende Lizenzbedingungen aufmerksam und sorgfältig durch, bevor Sie die Software auf Ihrem Computer einsetzen. Durch Verwendung der Software bzw. durch Öffnen der Softwareverpackung erklären Sie Ihr ausdrückliches Einverständnis mit den nachstehenden Lizenzbestimmungen. Für den Fall, dass Sie mit diesen Lizenzbedingungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Software nicht verwenden. Die Software wird nicht verkauft, sondern lizenziert zum Zwecke der Nutzung. Eigentum erhalten Sie nur am Speichermedium (Diskette oder CD) sowie den sonstigen zugehörigen Schriftdokumenten

1. Einräumung einer Lizenz

  1. Diese Lizenz erlaubt Ihnen die Benutzung der Software auf einem Einzelcomputer unter der Voraussetzung, dass die Software zu jeder Zeit auf nur einem einzigen Computer verwendet wird. Die Benutzung der Software bedeutet, dass die Software entweder in einem temporären Speicher (z.B. RAM) eines Computers geladen ist oder auf einem permanenten Speicher (z.B. Festplatte, CD-ROM) geladen ist. Wenn Sie Mehrfachlizenzen für die Software erworben haben, dürfen Sie immer nur höchstens so viele Kopien in Benutzung haben, wie Lizenzen von Ihnen erworben wurden. Wenn die voraussichtliche Zahl der Benutzer der Software die Zahl der erworbenen Lizenznehmer übersteigt, so müssen Sie angemessene Mechanismen oder Verfahren bereithalten, um sicherzustellen, dass die Zahl der Personen, die die Software gleichzeitig benutzen, nicht die Zahl die Lizenznehmer übersteigt.
  2. Diese Lizenz erlaubt Ihnen, eine Kopie der Software in maschinenlesbarer Form ausschließlich für Sicherungs-zwecke zu erstellen. Wichtig: Auf jeder Kopie, die Sie von der Software erstellen, sind sämtliche Urheberrechts- und sonstige Schutzrechtshinweise aufzunehmen, die auch in dem gelieferten Original enthalten sind.
  3. Für den Fall, dass die Software als Upgrade oder Update lizenziert wird, sind Sie nur berechtigt, die Software gegen früher ausgelieferte Versionen der Software auszutauschen; die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch in diesem Fall. Sie erkennen an, dass die Lieferung eines Upgrade oder Update nicht als Erteilung einer zweiten Lizenz für die Software gilt (d.h., Sie dürfen das Upgrade oder Update weder zusätzlich neben der Software, die ersetzt werden soll, benutzen, noch dürfen Sie die zu ersetzende Software einem Dritten überlassen).
  4. Sie dürfen das Programm im Originalzustand und als ganzes zusammen mit einer Kopie dieser Nutzungsbedingungen an einen Dritten weitergeben. Kopien oder Teilkopien etc. dürfen nicht weitergegeben werden. Mit Weitergabe an einen Dritten erlischt Ihr Recht zur Nutzung, dieses geht nach Maßgabe der vorliegenden Bedingungen auf den Dritten über. Bei einer solchen Weitergabe haben Sie alle Kopien, Teilkopien sowie geänderte oder bearbeitete Fassungen des Programms und davon hergestellte Kopien oder Teilkopien zu löschen oder anderweitig zu vernichten; dies gilt auch für Sicherungskopien. Vorstehende Regelungen gelten auch bei zeitweiser Überlassung an Dritte. Sie sind nicht berechtigt, das Programm oder Teile davon zu vermieten.

2. Urheberrecht

Die Software ist urheberrechtlich geschützt, die aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen der Firma SONOLUCA zu. Die Software enthält urheberrechtlich geschütztes Material sowie Betriebsgeheimnisse, zu deren Wahrung Sie sich verpflichten. Es ist verboten, die Software zu dekompilieren, rückassemblieren oder auf andere Weise in allgemein lesbare Form umzuwandeln, sowie die Software oder Teile der Software und hieraus abgeleitete Produkte zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verleihen oder herzustellen. Das Urheberrecht umfasst insbesondere den Programmcode, die Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Struktur und Organisation der Programmdateien, den Programmnamen, Logos und andere Darstellungsformen innerhalb der Software. Jede nicht ausdrücklich genehmigte Vervielfältigung, Nutzung, Weitergabe, Änderung oder Wiedergabe des Inhaltes der Software ist untersagt.

Die zur Software gehörenden Schriftstücke sind urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, Änderung oder Weitergabe des Schriftmaterials ist verboten und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

3. Dauer der Lizenz

Die Einräumung der Lizenz erfolgt zeitlich unbefristet. Die Lizenz verliert automatisch ihre Wirksamkeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn Sie gegen irgendeine Bestimmung dieses Vertrages verstoßen. Im Falle der Beendigung sind Sie verpflichtet, die Software sowie alle Kopien der Software zu vernichten. Sie können den Lizenzvertrag jederzeit dadurch beenden, dass Sie die Software einschließlich aller Kopien vernichten.

4. Gewährleistung und Haftung

SONOLUCA gewährleistet die Brauchbarkeit des Programms nach Maßgabe der von ihr herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Käufer gültigen Programmbeschreibung. Keine Gewährleistung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Käufers geeignet ist und mit beim Käufer vorhandener Software zusammenarbeitet. Die Gewährleistungsfrist beträgt beim Kauf eines Verbrauchers zwei Jahre, sonst ein Jahr.

Angaben im Handbuch und/oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten der Software beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere, weil die Software ständiger Anpassung unterliegt und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.

SONOLUCA haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn eine zurechenbare Pflichtverletzung ihrerseits auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit die zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt ist, ist die Schadensersatzhaftung seitens SONOLUCA auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere haftet SONOLUCA nicht für einen Datenverlust, Schäden an Datenträgern oder anderen Programmen, Betriebsunterbrechungen, u.ä.

5. Beschränkungen

DIE SOFTWARE IST NICHT VORGESEHEN ZUM EINSATZ BEI ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEM BETRIEB VON KERN-KRAFTANLAGEN, FLUGZEUGEN, KOMMUNIKATIONSSYS-TEMEN, DER FLUG†BERWACHUNG ODER ÄHNLICHEN SYSTEMEN, IN DENEN EIN FEHLER IN DER SOFTWARE ZU TODESFÄLLEN, KÖRPERVERLETZUNGEN ODER SCHWERWIEGENDEN SACH- UND UMWELTSCHÄDEN FÜHREN KANN.

6. Sonstiges

  1. Dieser Lizenzvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall, dass Bestimmungen dieses Lizenzvertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Änderungen dieser Lizenzvereinbarung bedürfen der Schriftform. Der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
  2. Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichem Sondervermögen ist Frankfurt am Main.

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